AGB REFLECTED KLG

Geltungsbereich
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für alle vom Fotografen bzw. seinem Agenten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten
für jede Schaffensphase und insbesondere
auch für digital generierte Bilder.
2) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte des Fotografen durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des Fotografen durch
den Kunden.
3) Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen
des Fotografen.
Leistungen des Fotografen, Rechte und Pflichten des Kunden
4) Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen
den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen.
5) Der Fotograf ist für die Beschaffung der
Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur
Durchführung des Auftrags erforderlich sind,
zuständig.
6) Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der Fotograf bzw. sein Agent Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen ( Assistenten,
Visagistinnen, Stylistinnen, etc. ).
7) Der Kunde erkennt an, dass es sich beim
vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des
URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht
vom 9. Oktober 1992) handelt.
8) Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen,
die vom Kunden in Auftrag gegeben werden,
sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.
9) Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum
des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.
10) Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.
11) Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder
Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels
Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das
Bildmaterial als genehmigt.
12) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass
die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur
Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
13) Kommt der Kunde der Verpflichtung ( gemäss Ziffer 12 ) nicht nach oder verschiebt er
eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz
der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf Anspruch auf eine
Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.
14) Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten
Personen ( Location Release ) zur geplanten
Verwendung des Bildmaterials einzuholen,
wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.
15) Der Fotograf darf den Kunden als Referenz
angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer ( Internet ) Form.
Nutzungsrechte
16) Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und
Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung
der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.
17) Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der
Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars zu bezahlen.
18) Der Fotograf kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehältlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren.
19) Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart
und vergütet werden.
20) Veränderungen des Bildmaterials durch
analoges oder digitales Composing bzw.
Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
21) Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet,
noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im
Bild verwendet werden.
22) Bei Verwendung des Werks hat der Kunde,
soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.23) Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch den Fotografen für eigene Zwecke
oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt der
Fotograf dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter
verletzt werden.
Haftung
24) Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches
und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch
für die Mängelhaftung.
25) Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer
24) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen des Fotografen.
26) Bei Ansprüchen gegen den Fotografen
seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 14) dem
Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des
Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der
Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen
und Prozesskosten.
27) Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend
verwendet werden. Der Kunde trägt zudem
die Verantwortung für die korrekte Betextung
des Bildmaterials.
Honorar
28) Das zwischen den Parteien vereinbarte
Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer (sofern der Fotograf mehrwertsteuerpflichtig ist)
geschuldet und zahlbar innert 30 Tagen ab
Rechnungstellung.
29) Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen
des Fotografen, hat der Fotograf Anspruch auf
eine Akontozahlung von mindestens einem
Drittel der Produktionskosten.
30) Zur Ausführung des Auftrags erforderliche
Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare
für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und
gehen zu Lasten des Kunden.
31) Bei digitalen Produktionen wird die Bildbearbeitung (RAW-Konversionen, Farb- und Tonwertanpassungen, Bildauswahlen treffen, Retuschen, etc.) gesondert in Rechnung gestellt.
32) Bei digitalen Produktionen fällt eine Kamerapauschale an. Diese ist nicht identisch mit
den Kosten für Bildbearbeitung und berechnet
sich nach Grösse und Umfang der eingesetzten Ausrüstung.